In allen familienrechtlichen Belangen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Beginnend mit einer umfassenden Beratung und Aufklärung über die Rechte und Pflichten, die nach einer Eheschließung entstehen, erstelle und prüfe ich in diesem Zusammenhang auch Eheverträge sowie Trennungs- beziehungsweise Scheidungsvereinbarungen.
Aber auch wenn Sie sich bereits in einer Trennungssituation befinden, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Ich kümmere mich um die Berechnung und Durchsetzung von Kindes- und Trennungsunterhalt, Regelungen hinsichtlich des Umgangs für minderjährige Kinder sowie Fragen des Sorgerechts.
Ferner kann ich Ihnen bei der Vermögensauseinandersetzung, der Hausratsteilung sowie der Durchführung des Versorgungs- und Zugewinnausgleichs behilflich sein.
Schließlich können Sie mich auch mit der Vertretung im Scheidungsverfahren beauftragen, wobei dies in einvernehmlichen Fällen auch gerne im Wege einer Online-Scheidung erfolgen kann.